Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Right Search für die Vermittlung von Personal
I. Geltungsbereich
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit sich Right Search mit deren Geltung schriftlich einverstanden erklärt. Sonstige abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie in Textform erfolgen und sowohl vom Auftraggeber als auch von Right Search, übereinstimmend vereinbart worden sind.
II. Leistungen
1. Der Auftrag für Right Search beläuft sich auf eine Beratungs-, Such-, und Vermittlungs- tätigkeit hinsichtlich Bewerber und Kandidaten.
2. Right Search erbringt hierbei folgende Leistungen: detaillierte Stellenaufnahme, Ansprache von potentiellen Interessenten, Active Sourcing, Analyse der bestehenden Datenbank, Vorauswahl der Bewerber, Präsentation der Bewerber, Terminvereinbarung von Interviews, Koordination von Abläufen, vermittelnde Unterstützung bei Verhandlungen.
3. Sollte der Auftraggeber weitere Leistungen von Right Search wünschen, müssen diese zuvor abgesprochen und, nach Zustimmung beider Parteien, in Textform festgehalten werden.
III. Honorare und Zahlungsbedingungen
1. Das Honorar, aufgrund dieses Vermittlungsauftrages, entsteht mit der Unterzeichnung eines Vertrages (z.B. Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag), eines von Right Search vorgestellten Kandidaten. Das Honorar beläuft sich, sollte keine andere, schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein, auf 30% des Bruttojahreszielgehalts, zusammengesetzt aus Fixum und ggf. variablen Anteilen sowie etwaigen Sonderzahlungen. Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens, welcher dem Kandidaten vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, wird mit einem Pauschalbetrag von EUR 7.500,00 brutto pro Jahr bei der Berechnung des Bruttojahresgehalts der vermittelten Kandidaten berücksichtigt.
Fällig wird das entsprechende Honorar aus dem Vermittlungsauftrag 14 Tage nach Entstehung des Honoraranspruches.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von Right Search vorgeschlagenen Bewerber, innerhalb von drei Tagen nach Vertragsunterzeichnung, Right Search schriftlich anzuzeigen (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages).
3. Honorare sind ohne jeden Abzug zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das von Right Search ausgewiesene Konto zu überweisen.
4. Die vertraglich festgelegten Honorare Right Search bleiben auch in folgenden Fällen zahlbar:
a) wenn eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag, ohne triftigen Grund, vor Arbeitsantritt kündigt oder der Bewerber nicht antritt;
b) wenn der Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder ein Bewerber für einen von der Stellenbeschreibungabweichenden Arbeitsplatz vorgesehen ist;
c) wenn der Kunde oder eine der verbundenen Unternehmungen des Kunden mit dem Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach dessen Präsentation einen Vertrag unterzeichnet, auch wenn entweder der Kunde die Anwerbung des betreffenden Bewerbers oder der Bewerber das Angebot des Kunden zuvor abgelehnt hatte.
5. Hat sich ein durch Right Search vorgestellter Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Right Search in Textform innerhalb von fünf Werktagen, nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen von Right Search, zu informieren. In diesem Fall erbringt Right Search keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann Right Search jedoch anweisen, auch hinsichtlich dieses Bewerbers weiterzuarbeiten.
Kommt es in einem derartigen Fall zu einem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Bewerber, verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar vollständig zu entrichten.
IV. Vertraulichkeit/Datenschutz/Bewerberinformationen
1.Von Right Search gemachte Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den vom Bewerber selbst erteilten Informationen, vorgelegten Zeugnissen und, im Rahmen von Referenzeinholung, auf Informationen durch Dritte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich von der Geeignetheit des Bewerbers selbst zu überzeugen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Right Search nicht übernehmen.
2. Bewerberangaben, welche Right Search dem Auftraggeber übermittelt, sind streng vertraulich und dürfen, ohne ausdrückliche Genehmigung, nicht an Dritte weitergegeben werden.
V. Haftung
1. Right Search übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.
2. Im Übrigen richtet sich die Haftung von Right Search nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet Right Search nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/ Todesfälle. Eine Haftung von Right Search für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
VI. Allgemeine Bestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
2. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder zukünftig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte erhalten. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, di dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist München. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.